Als Zensus wird die im Abstand von zehn Jahren durchgeführte Volkszählung verstanden, durch die wichtige Bevölkerungsdaten erhoben werden. Die Europäische Union (EU) verpflichtet ihre Mitgliedsstaaten mit der EU-Richtlinie 763/2008 zu dieser regelmäßigen Erfassung der relevanten Daten. Das Zensusvorbereitungsgesetz steckt den rechtlichen Rahmen für alle vorbereitenden Maßnahmen in Deutschland ab, Grundlage zur Durchführung ist wiederum das Zensusgesetz (ZensG).