18. Juni 2017

Nach dem Umzug – Was ist zu tun ?

Ist der Umzug in die neue Wohnung endlich geschafft, stehen die Möbel an Ort und Stelle und sind die Kisten größtenteils ausgepackt, können Sie leider nur bedingt durchatmen:Jetzt liegen einige Formalitäten vor Ihnen, die dringend zu erledigen sind.
Ein kompakter Leitfaden soll Ihnen dabei helfen, die wichtigen Schritte effizient anzugehen

Anmelden/ Ummelden – das Einwohnermeldeamt informieren

Seit dem November 2015 gilt bundesweit eine einheitliche Frist für die An- oder Ummeldung beim Einwohnermeldeamt: Sie haben 14 Tage Zeit, die polizeiliche Meldung zu erledigen. Sie benötigen dazu Ihren Personalausweis bzw. die Ausweise aller in Ihrer Wohnung Lebenden und, auch dies ist seit 2015 gültig, die Vermieterbescheinigung über Ihren Einzug.

Diese Bescheinigung wird Ihnen Ihr neuer Vermieter in den meisten Fällen anlässlich der Wohnungs- und Schlüsselübergabe aushändigen. Folgende Angaben sind darin zwingend notwendig:

  • Name und Anschrift Ihres Vermieters
  • Datum Ihres Einzuges
  • Adresse der von Ihnen gemieteten Wohnung
  • Personendaten aller neuen Mieter

Hinweis für den Umzug ins Ausland

Die bis zum November 2016 notwendige Auszugsbestätigung, um sich formell abmelden zu können, ist nicht mehr notwendig. Trotzdem müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen beim zuständigen Meldeamt abmelden.

Die Fristen sollten Sie ernst nehmen, denn das neue Meldegesetz sieht bei einer verspäteten Ummeldung drastische Bußgelder von bis zu 1.000 Euro vor.

Fahrzeuge ummelden

Das Verfahren der Fahrzeugummeldung wurde etwas vereinfacht, denn Sie können Ihr bisheriges Kennzeichen behalten, auch wenn Sie in einen anderen Zulassungsbezirk ziehen. Für die Berechnung der Beiträge zur Fahrzeugversicherung wird nämlich der Wohnort herangezogen, das Kennzeichen spielt eine untergeordnete Rolle. In einigen Kommunen können Sie diese vereinfachte Ummeldung gleich beim Bürger- oder Einwohnermeldeamt mit erledigen, wenn Sie die polizeiliche Meldung vornehmen.

Folgende Unterlagen müssen Sie zur Fahrzeugummeldung vorlegen:

  • Kennzeichen, sollten Sie ein neues wünschen
  • Zulassungsbescheinigungen I und II, also Fahrzeugschein und -brief mit gültiger HU
  • gültiger Personalausweis, alternativ der Reisepass inklusive Meldebestätigung
  • Versicherungsbestätigen, also eVB, die Sie telefonisch bei Ihrem Versicherer abrufen können
  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer
  • Zulassungsantrag


Beachten Sie bitte, dass eine Ummeldegebühr fällig wird, die Sie in der Regel bar begleichen müssen.

Hinweis zur Feinstaubplakette

Auf der Plakette ist generell das amtliche Kennzeichen vermerkt. Sie benötigen also eine neue Feinstaubplakette, sollten Sie sich ein neues Kennzeichen ausstellen lassen.

Versorgungsverträge für Strom, Gas und Wasser

Die Wasserversorgung wird in der Regel von Ihrem Vermieter organisiert, der den Verbrauch dann über die Nebenkostenabrechnung umlegt. Im Gegensatz dazu empfiehlt es sich durchaus, sich im Vorfeld mit den in Frage kommenden Strom- und Gasanbietern zu befassen. Sie können sich zwar generell auf eine funktionierende Versorgung verlassen, sobald Sie in Ihrer neuen Wohnung ankommen, Sie nutzen dann aber Grundversorgerverträge. Diese sind relativ teuer, wie Sie in einem der einschlägigen Vergleiche schnell feststellen können.

Nutzen Sie am besten ein solches Vergleichsportal, um zunächst eine Auswahl zu treffen und die Anmeldung direkt online zu erledigen. Sie geben dazu lediglich die Postleitzahl und den zu erwartenden Jahresverbrauch ein, um eine erste Ergebnislist zu erhalten. Diese können Sie noch mit einigen sinnvollen Filtern verfeinern, sodass Sie eine fundierte Entscheidung treffen können. Sind Sie bezüglich des Jahresverbrauchs unsicher, stehen Ihnen pauschale Verbrauchswerte zur Verfügung.

Beachten Sie bitte, dass einige Stromanbieter einen Umzug nicht als außerordentlichen Kündigungsgrund akzeptieren. Dies ist dann der Fall, wenn er auch in Ihrem neuen Wohngebiet als Versorger aktiv ist. Die entscheidenden Details finden Sie in den Vertragsbedingungen.

Familienkasse für Kindergeld informieren

Die Familienkassen sind bei der Bundesagentur für Arbeit angesiedelt. Sind Sie im öffentlichen Dienst beschäftigt, führt Ihr Dienstherr oder Arbeitgeber eine eigene Familienkasse. Geben Sie dort Ihre neue Anschrift und bei Bedarf auch die neue Bankverbindung bekannt. Dazu können Sie auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit das Formular „Veränderungsmitteilung“ online ausfüllen, unterzeichnen und per Post versenden.

GEZ ummelden

Um der GEZ Ihre neue Anschrift und bei Bedarf auch die geänderte Bankverbindung mitzuteilen, stehen Ihnen mehrere Wege offen: Einerseits können Sie die Hotline 018 599 950 100 nutzen, andererseits das Änderungsformular auf der Webseite rundfunkbeitrag.de abrufen, ausfüllen und versenden. Am schnellsten funktioniert die Online-Änderung, die Sie direkt über die Webseite erledigen können.

Ummeldung von Telefon und Internet

Auch bei Telefon- und Internet-Verträgen entscheiden die Vertragsbedingungen darüber, ob sich ein außerordentliches Kündigungsrecht ergibt, wenn Sie umziehen. Nicht jeder Anbieter ist an jedem Ort aktiv, vor allem bei der Qualität der Internetverbindungen gibt es große Unterschiede. Prüfen Sie am besten in einem Vergleichsrechner, ob sich ein Wechsel lohnt und ob dieser möglich ist.

Beachten Sie bitte, dass einige Telefon- und Internet-Anbieter die Adressänderung nutzen, um einen neuen Vertrag zu vereinbaren – die Laufzeit beginnt dann von vorn. Ist dies der Fall, können Sie auch den Tarif optimieren.

Banken und Versicherungen

Bleiben Sie bei Ihrer Hausbank, können Sie sich in der Regel ebenso bequem online ummelden, wie das bei Versicherungen der Fall ist. Alternativ versenden Sie formlose Anschreiben per E-Mail oder per Post.

Sonstige Vereine, Sportclubs und andere Mitgliedschaften

Vergessen Sie diese Positionen nicht: Bleiben Sie Vereinsmitglied, teilen Sie die neue Anschrift am besten per E-Mail oder Post mit.

Postnachsendeauftrag – unbedingt zu empfehlen !

Auch wenn Sie sich alle Mühe geben, es ist unwahrscheinlich, dass Sie an alle denken, die von Ihrer neuen Wohnanschrift wissen sollten. Ein Postnachsendeauftrag lässt sich unkompliziert online auslösen. Sie haben dann ein halbes Jahr Zeit, Versäumtes nachzuholen.

Natürlich sollten Sie auch Ihre Verwandten und Freunde darüber informieren, dass Sie den Umzug geschafft haben und in Ihrer neuen Umgebung angekommen sind. Vielleicht setzen Sie auf Ihre Umzugs Checkliste den Punkt House Warming Party und laden Ihre Freunde ein, gemeinsam mit Ihnen die Wohnung einzuweihen ? 

Hauptsache, Sie bleiben für alle erreichbar und fühlen sich wohl, in Ihrem neuen Zuhause !

Bildquelle: www.fotolia.de, copyright © Irina Fischer

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