3. August 2016

Rauchmelder – in Bayern wird’s langsam brenzlig

Stellen Sie sich vor: ein klassischer Altbau mit wunderschönem Stuck an der Decke. Und neben dem Stuck soll jetzt einer von diesen kleinen weißen Kästen hängen? Muss das denn wirklich sein? Ja, denn in Bayern läuft zum 31.12.2017 die Frist für die Installation von Rauchmeldern auch in Bestandsimmobilien aus.

Die Pflicht, Neu- und Umbauten mit Rauchmeldern auszustatten, gilt in Bayern bereits seit Anfang 2013. Bei Altbauten und Bestandsimmobilien wurde den Eigentümern allerdings eine Übergangszeit bis Ende 2017 gewährt. Dann müssen zwingend auch diese Immobilien mit Rauchmeldern ausgestattet sein.

Angebracht werden muss mindestens ein Rauchmelder in folgenden Räumen:

  • Schlafräume
  • Kinderzimmer
  • Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen


Die Sinnhaftigkeit von Rauchmeldern steht außer Frage. In Deutschland sterben jedes Jahr ungefähr 500 Menschen an den Folgen eines Wohnungsbrandes. Mit einem richtig installierten und regelmäßig gewarteten Rauchmelder können viele Menschenleben rechtzeitig gerettet werden. Der beste Platz für einen Rauchmelder ist in der Mitte der Decke. Möglich ist auch eine andere Stelle an der Decke. Der Rauchmelder muss aber auf jeden Fall waagerecht angebracht werden und mindestens 50 cm von einer Wand entfernt sein.

Bei der Frage, welcher Rauchmelder der richtige ist, sollten Sie der Versuchung widerstehen, die billige Variante aus dem Baumarkt zu nehmen. Nutzen Sie besser das Angebot eines Fachmannes. Sie bekommen ein qualitativ hochwertiges Produkt und können im Falle eines Falles die fachgerechte Installation schwarz auf weiß nachweisen.

Wer ist für den Rauchmelder verantwortlich?
Klar ist, der Eigentümer einer Immobilie ist für die ordnungsgemäße Installation verantwortlich. Was ist aber mit der Wartung? In Bayern und einigen anderen Bundesländern muss sich der Mieter selbst um die Wartung kümmern und ist damit auch für ein tadelloses Funktionieren verantwortlich.

Ein besonderer Rat vom Experten
Führen Sie ein Wartungsbuch für Ihre Rauchmelder. Hier können alle Rauchmelder und alle relevanten Daten eingetragen werden. Ebenso wie die jährliche Überprüfung und Wartung durch die Mieter.

Bildquelle: www.fotolia.de, copyright © maho

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Gülriz Günay

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