Das Wichtigste für Sie zuerst: Eine Provision für Ihren Makler wird erst nach dem Zustandekommen eines Kaufvertrages* für eine Wohnung oder eine andere Immobilie fällig. Das ist gleich geblieben, daran hat sich nichts geändert.
Einiges hat sich aber dennoch geändert: Seit dem 13. Juni 2014 gilt das „Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie“.
Dieses Gesetz geht zurück auf eine Initiative des europäischen Gesetzgebers und dient zur Vereinheitlichung des Widerrufsrechts in Europa.
Worum geht es bei diesem Gesetz?
Wenn Sie beispielsweise Waren im Internet bestellen, haben Sie das Recht, diese innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe eines Grundes wieder zurückzuschicken. Dieses zweiwöchige Widerspruchsrecht gilt jetzt auch für Immobiliengeschäfte. Allerdings nur für solche, die außerhalb der Geschäftsräume Ihres Maklers stattfinden, also über Internet, Telefon, Fax etc. und die damit unter das Fernabgabegesetz fallen. Ihr Makler ist verpflichtet, Sie über dieses Widerrufsrecht bei Vertragsbeginn zu belehren.
Wann beginnt ein Vertrag?
Ein Vertrag zwischen Ihnen als Interessent und Ihrem Makler beginnt in dem Moment, in dem Sie Informationen für ein Objekt wünschen. Ihr Makler wird Sie deswegen in der Regel auch schriftlich mit einem Widerspruchsformular über Ihr Widerspruchsrecht aufklären und zwar bevor er Ihnen ein Exposé oder weiterführende Informationen zusendet. Was ist, wenn Sie nach Erhalt eines Exposés oder nach einer Besichtigung doch kein Interesse an einem Objekt haben? Keine Angst: Eine Provision wird erst fällig, wenn – wie zuerst gesagt – ein Kaufvertrag abgeschlossen bzw. ermöglicht wird. Wenn Sie ein Projekt nicht weiter verfolgen wollen, dann müssen Sie prinzipiell gar nichts machen. Natürlich wäre zu wünschen, dass Sie Ihren Makler davon unterrichten, damit andere Interessenten zum Zuge kommen.
Last but not least: Was sich ebenfalls nicht geändert hat, ist unser besonderes Engagement für Sie und Ihr Wunsch-Objekt. Wir freuen wir uns, wenn Sie uns Ihr Vertrauen schenken. Bitte wenden Sie sich direkt an Frau Günay: +49 (0) 89 33 03 56-40
*Für Mietverträge gilt seit dem 1. August 2015 das Bestellerprinzip.
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