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Bundesmeldegesetz. Das Comeback der Vermieterbescheinigung
02.12.2015 -

Bundesmeldegesetz. Das Comeback der Vermieterbescheinigung

Ja, es gab sie schon einmal: die Vermieterbescheinigung. Bis zum Jahr 2002 musste ein Mieter bei Ein- oder Auszug bei den zuständigen Meldebehörden eine Bescheinigung vom Vermieter vorlegen. Zuviel Aufwand und zuviel Bürokratie befand die damalige Regierung und setzte das Gesetz außer Kraft. Jetzt ist es wieder da.

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